Fragen und Antworten - FAQ
Warum ein Gutachten wichtig ist!
In einem Streitfall benötigen Sie Beweismittel die Ihre Ansprüche, wie z.B. Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall, untermauern. Dieses Beweismittel erhalten sie durch das, von dem Sachverständigen, erstellte Gutachten.
Welche Dienstleistung bietet der freie Kfz-Sachverständige an?
- Beweissicherung / Schadenfeststellung nach einem Schadenereignis z.B. Verkehrsunfall
- Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
- Old-/Youngtimer-Gutachten
Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?
Bei einem in Deutschland entstandenen Haftpflichtschaden (unverschuldeten Unfall) übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
Wann wird ein Gutachten nicht bezahlt?
Im Falle eines Bagatellschadens – Schäden unterhalb von 750 € übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht. Wir bieten Ihnen für diesen Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten oder einen kostengünstigen Kostenvoranschlag an. Außerdem hat ein Geschädigter keine freie Sachverständigenwahl bei Kaskoschäden. (Teilkasko / Vollkasko). Hier gilt das Vertragsrecht der Versicherungen.
Warum sollte man nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung beauftragen?
Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet für und im Interesse der Versicherung, welche den Schaden bezahlen soll. Unabhängigkeit und Neutralität sind bei der Erstellung und Beurteilung des Gutachtens nicht gewährleistet. Für den Geschädigten muss gewährleistet sein, dass der Sachverständigen seines Vertrauens, neben dem reinen Fahrzeugschaden auch eine ggf. zu erwartende Wertminderung, einen Wiederbeschaffungswert oder einen Restwert richtig ermittelt.
Worauf muss man bei der Auswahl eines freien Sachverständiger achten?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständiger oder das Sachverständigenbüro, Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist bzw. beschäftigt. Ein weiterer Anhaltspunkt kann die Qualifikation, z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer sein.
Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur den Schaden. Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion. Es werden bei einem Kostenvoranschlag keine Aussagen zur Wertminderung oder zur Restwert getroffen.
Warum einen Rechtsanwalt einschalten?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden), ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Sie haben das Recht auf frei Wahl eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwaltskanzlei.
Weitere Gründe einen Rechtsanwalt einzuschalten!
- bei komplizierter Rechtslage
- bei Unfällen auf Parkplätzen oder in Parkhäusern
- bei einem Unfall mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeug
- bei Fahrzeugen mit einem Vorschaden oder Altschaden
- damit kein finanzieller Nachteil entsteht
- der Rechtsanwalt entlastet Sie
- der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit